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CBAM soll ausgeweitet werden.
Zum Oktober 2023 hat die Europäische Union den CO2-Grenzausgleichsmechanismus Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Mit dem CBAM verpflichten sich Importeure darüber zu berichten, wie viel CO2-Emissionen (Scope 1 & 2) bei der Herstellung bestimmter Produkte freigesetzt wurden.
Vorerst gilt der CBAM nur für Produkte, deren Produktion mit hohen CO2-Emissionen verbunden sind: Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemittel, Zement, Strom und Wasserstoff. Bis zum Jahr 2030 plant die EU-Kommission den Anwendungsbereich auf alle Sektoren auszudehnen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen.  Mehr erfahren…