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LBEG veröffentlicht Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für die Schachtanlage Konrad.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt den Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für die Schachtanlage Konrad bekannt. Dieser Bereich in der Kreisfreien Stadt Salzgitter mit einer Ausdehnung von rund vier mal dreieinhalb Kilometern umfasst Teile des Geländes der Salzgitter-AG und des Stichkanals Salzgitter.

Gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (EinwirkungsBergV) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiberin der Schachtanlage Konrad für den in der Karte dargestellten Bereich für Teile des Stichkanals Salzgitter sowie des Stahlwerkes der Salzgitter AG einen Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. In diesen besonderen Fällen wird beachtet, dass die Anlagen wegen ihrer Bau- oder Betriebsweise durch Bodensenkungen oder Bodenhebungen von weniger als zehn Zentimetern beeinträchtigt werden können. Der Einwirkungsbereich wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekanntgegeben. Mehr erfahren…